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Voraussetzungen

Voraussetzungen sind Liebe zu Pflanzen und Respekt gegenüber historischen Gärten, Teamfähigkeit, Freundlichkeit und Verständnis, Lust aufs „Garteln“ sowie ein gewisses Maß an körperlicher Belastbarkeit.

  •  Die freiwilligen ehrenamtlichen Helferinnen/Helfer in den Bundesgärten müssen Mitglieder im Verein „Schatzhaus Österreich“ (Versicherungsschutz) sein. Mindestalter: 18 Jahre und aufrechte Sozialversicherung.
  •  Die freiwilligen ehrenamtlichen Helferinnen/Helfer führen nur Tätigkeiten aus, die von den MitarbeiterInnen der Bundesgärten vorgegeben werden. Eigenständiges Gärtnern ist nicht erlaubt.
  •  Die freiwilligen ehrenamtlichen Helferinnen/Helfer tragen feste Schuhe und sorgen selbst für Sonnenschutz (Hüte, Kappen) und Handschuhe.
  •  Die freiwilligen ehrenamtlichen Helferinnen/Helfer weisen sich während ihrer gärtnerischen Tätigkeit in den Bundesgärten aus, indem sie eine Schürze mit dem Emblem „Schatzhaus Österreich“ oder einen „Schatzhaus Österreich“- Button tragen. (Schatzhaus-Schürze kann erworben werden,  Button ist gratis)